Haushaltshilfe
Wir erbringen jegliche Art von Haushaltshilfe und richten uns nach den
Gesetzen des SGB XI.
Der Hilfebedarf ist teilweise mitbegründend für eine Pflegestufe.
Die Hilfeleistung ist Bestandteil der Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI,
die von uns erbracht wird. Konkret festgelegt sind die Hilfeleistungen in
Rahmenverträgen auf Landesebene nach § 75 SGB XI.
Die Vergütung richtet sich nach Vereinbarungen gemäß § 89 SGB XI, die
zwischen den Pflegediensten und den Pflegekassen abgeschlossen werden.
Haushaltshilfe wird in der Pflegeversicherung auch als
"hauswirtschaftliche Versorgung" bezeichnet.
Die hauswirtschaftliche Versorgung umfasst:
Hilfe beim Einkaufen, reinigen der Wohnung,
kochen, spülen, wechseln und waschen der Wäsche
und Kleidung sowie das Beheizen der Wohnung.